Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 61

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 61 Vertragliche Bindung

Bundesrecht Aktiv
Verträge sind einzuhalten. Kommt eine Partei ihren Pflichten nicht nach, kann die andere Partei Erfüllung oder Schadensersatz verlangen.