Vom Vorwurf bis zur Vollstreckung
Ein reguläres Strafverfahren durchläuft acht Stationen. An jeder Station ist eine andere Stelle zuständig — und an mehreren Stellen können Sie selbst tätig werden.
Anzeige
Eine Straftat wird angezeigt oder von einer Behörde selbst zur Kenntnis genommen. Die Anzeige kann von jedem erstattet werden, auch anonym.
Bürger · PolizeiErmittlungsverfahren
Die Polizei ermittelt den Sachverhalt, sichert Beweise und vernimmt Beteiligte. Die Staatsanwaltschaft leitet und überwacht diese Ermittlungen.
PolizeiÜbergabe der Akte
Die Ermittlungsakte wird der Staatsanwaltschaft übersandt. Ab hier trägt sie die Verantwortung für den Fortgang.
Polizei · StaatsanwaltschaftEntscheidung der Staatsanwaltschaft
Vier Wege stehen offen: Einstellung des Verfahrens, Anordnung weiterer Ermittlungen, Beantragung richterlicher Maßnahmen oder Erhebung der Anklage.
StaatsanwaltschaftHauptverhandlung
Das Gericht verhandelt die Sache. Angeklagter, Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Zeugen kommen zu Wort.
GerichtUrteil
Der Richter verkündet das Urteil im Namen des Kreises Lindenberg, mit Tenor und Begründung.
GerichtVollstreckung
Die Justizwachtmeisterei setzt das Urteil um: Haftantritt, Geldstrafe, Auflagen.
JustizwachtmeistereiRechtsmittel
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Das Verfahren wird dann erneut geprüft.
Gericht