Die Justiz des Kreises Lindenberg
Das Kreisgericht bildet die unabhängige Judikative des Kreises. Es entscheidet unabhängig von Polizei, Verwaltung und anderen Behörden und gewährleistet ein faires, rechtsstaatliches Verfahren.
Was das Kreisgericht tut
Strafverfahren
Verhandlung und Entscheidung über Vergehen und Verbrechen im Kreisgebiet.
Zivilverfahren
Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatz und Eigentum zwischen Privaten.
Richterliche Maßnahmen
Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Haftentscheidungen auf Antrag der Staatsanwaltschaft.
Kontrolle der Polizei
Überprüfung der Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen.
Vollstreckung
Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen und Betrieb der Justizvollzugsanstalt.
Anwaltschaft
Prüfung, Zulassung und Berufsaufsicht der Rechtsanwälte sowie Führung des Registers.
Wer wofür zuständig ist
Die Aufgaben sind bewusst getrennt. Wer ermittelt, entscheidet nicht. Wer entscheidet, verwaltet nicht.
Ministerium und Justizverwaltung
Der Ministerialdirektor übernimmt die organisatorische und verwaltungstechnische Leitung der Justiz. Er ist kein Richter und wirkt an gerichtlichen Entscheidungen nicht mit.
- Leitung und Koordination der Justizverwaltung
- Repräsentation der Justiz und Pressestelle
- Personal-, Haushalts- und Finanzverwaltung
- Organisation des Dienstbetriebs und Verfahrensregelungen
- Koordination zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Justizwachtmeisterei
- Verwaltung des Anwaltsregisters und der Zulassungen
- Vertretung des Gerichtspräsidenten in Verwaltungsangelegenheiten
Gericht
Das Gericht spricht Recht im Namen des Kreises Lindenberg.
- Leitung von Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren
- Entscheidung über Rechtsmittel und Führung von Berufungsverfahren
- Haftentscheidungen
- Erlass richterlicher Beschlüsse, etwa Durchsuchungen und Beschlagnahmen
- Organisatorische Entscheidungen gemeinsam mit dem Ministerialdirektor
Richtervorbehalt: Untersuchungshaft und längere Freiheitsentziehung, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen außer bei Gefahr im Verzug, Verurteilungen bei Verbrechen, Freiheitsstrafen, Geldstrafen oberhalb der festgelegten Grenze sowie geplante Polizeieinsätze mit großer Gefahr für Bürger.
Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft vertritt das öffentliche Interesse und ist Herrin des Ermittlungsverfahrens.
- Leitung und Überwachung polizeilicher Ermittlungsverfahren
- Prüfung der Beweislage
- Entscheidung über Anklage oder Einstellung
- Beantragung richterlicher Beschlüsse
- Vertretung der Anklage vor Gericht
Justizwachtmeisterei
Die Justizwachtmeisterei verantwortet Vollstreckung und Verwaltung gerichtlicher Entscheidungen.
Justizvollzug und Sicherheitsdienst
- Betrieb und Verwaltung der Justizvollzugsanstalt
- Sicherheit im Justizgebäude
- Gefangenenverwaltung und Transporte
- Besuchsüberwachung
- Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Auflagen
Justizverwaltung
- Akten- und Registerführung inklusive Anwaltsregister
- Terminplanung und Schriftverkehr
- Verwaltung gerichtlicher Dokumente
- Durchführung der Anwaltsprüfung
- Ausstellung von Zulassungsurkunden
Rechtsanwälte
Rechtsanwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege und gehören dem Kreisgericht organisch nicht an. Sie vertreten die Interessen ihrer Mandanten gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Das Kreisgericht ist im Rahmen der Berufsaufsicht für Prüfung, Zulassung, Registerführung und die Ahndung berufsrechtlicher Verstöße zuständig.