Der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung gehört zu den grundlegenden Aufgaben des Gesundheitswesens. Eine leistungsfähige und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung setzt eine enge Zusammenarbeit aller im Gesundheits…
Gesetzbuch
Das im Kreis Lindenberg geltende Bundesrecht im amtlichen Wortlaut, dazu das Ortsrecht des Kreises. Bestraft wird nur, was hier steht.
39 Vorschriften
ÄPRD — Ärzte-, Pflege- und Rettungsdienstgesetz des Kreises Lindenberg
OrtsrechtAbschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften
(1) Zweck dieses Gesetzes ist die Regelung der Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben des ärztlichen Dienstes, des Pflegedienstes sowie des Rettungsdienstes innerhalb der Stadt Lindenberg. (2) Ziel des Gesetzes ist insbesondere,a) eine …
(1) Dieses Gesetz gilt für alle öffentlichen medizinischen Einrichtungen sowie für deren Beschäftigte, Auszubildende und sonstige im medizinischen Bereich tätige Personen innerhalb der Stadt Lindenberg. (2) Es findet insbesondere Anwendung …
(1) Die medizinische Versorgung hat sich am Wohl der Patientinnen und Patienten sowie an den allgemein anerkannten fachlichen Standards zu orientieren. (2) Alle medizinischen Maßnahmen sind gewissenhaft, verantwortungsbewusst und entspreche…
Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Begriff:(1) Ärztlicher Dienst die Gesamtheit der approbierten Ärztinnen und Ärzte, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes medizinische Aufgaben wahrnehmen. (2) Pflegedienst alle Personen mit einer sta…
Abschnitt 2 – Arzneimittel und Medikamentenfreigaben
(1) Arzneimittel dürfen ausschließlich durch hierzu berechtigte Personen und nur im Rahmen ihrer jeweiligen beruflichen Qualifikation verabreicht werden. (2) Die Verabreichung von Arzneimitteln hat ausschließlich nach medizinischer Indikati…
(1) Die Berechtigung zur eigenständigen Verabreichung von Arzneimitteln richtet sich nach der jeweiligen beruflichen Qualifikation sowie der durch dieses Gesetz festgelegten Freigabestufen. (2) Arzneimittel werden den folgenden Freigabestuf…
(1) Die Berechtigung zur Anwendung freigegebener Arzneimittel setzt voraus, dass die betreffende Persona) die erforderliche Berufsqualifikation besitzt, b) in die Anwendung der jeweiligen Arzneimittel eingewiesen wurde, c) die erforderliche…
Die Zuordnung der einzelnen Arzneimittel zu den jeweiligen Freigabestufen erfolgt in Anlage 1 dieses Gesetzes. Die Anlage ist Bestandteil dieses Gesetzes und kann durch die zuständige medizinische Leitung angepasst werden, sofern dies aufgr…
Abschnitt 3 – Organisation des Gesundheitswesens
(1) Medizinische Einrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Einrichtungen, welche Aufgaben der medizinischen Versorgung, Betreuung oder Behandlung von Patientinnen und Patienten wahrnehmen. (2) Zu den medizinischen Einrichtungen gehör…
(1) Jede medizinische Einrichtung trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches. (2) Die Leitung einer medizinischen Einrichtung ist verpflichtet:a) die fachliche Qualität…
(1) Alle medizinischen Einrichtungen sind verpflichtet, zum Wohle der Patientinnen und Patienten kooperativ zusammenzuarbeiten. (2) Die Zusammenarbeit umfasst insbesondere:a) die Übergabe und Weiterleitung medizinischer Informationen, b) di…
Abschnitt 4 – Medizinisches Personal
(1) Medizinische Tätigkeiten dürfen ausschließlich durch Personen durchgeführt werden, welche über die hierfür erforderliche Qualifikation verfügen. (2) Qualifikationen und Ausbildungsnachweise müssen durch den Kreisrettungsdienstverband Li…
(1) Medizinisches Personal ist entsprechend seiner Qualifikation, Erfahrung und fachlichen Eignung einzusetzen. (2) Die Übertragung von Aufgaben hat unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten sowie der Patientensicherheit zu erfol…
(1) Medizinisches Personal ist verpflichtet, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig zu erhalten und weiterzuentwickeln. (2) Medizinische Einrichtungen haben geeignete Möglichkeiten zur Fort- und …
StGB — Strafgesetzbuch
Amtliche Fassung beim BundWer einen Menschen aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder zur Verdeckung einer anderen Straftat tötet, wird wegen Mordes bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Wer einen Menschen tötet, ohne dass die Voraussetzungen des Mordes vorliegen, wird wegen Totschlags bestraft.
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird bestraft. In minder schweren Fällen kann von einer Freiheitsstrafe abgesehen werden.
Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe, gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird verschärft bestraft.
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich rechtswidrig zuzueignen, wird bestraft.
Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, wird wegen Raubes bestraft.
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung nötigt und dadurch dem Vermögen einen Nachteil zufügt, wird bestraft.
Wer einem Amtsträger bei einer Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung Widerstand leistet, wird bestraft.
Wer die Ehre einer anderen Person durch eine Kundgabe der Missachtung angreift, wird bestraft.
Wer widerrechtlich in die Wohnung, die Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum eines anderen eindringt oder darin verweilt, wird bestraft.
StPO — Strafprozeßordnung
Amtliche Fassung beim BundUntersuchungshaft, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen sowie Freiheits- und höhere Geldstrafen bedürfen einer richterlichen Entscheidung. Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft vorläufig anordnen; die richterliche Bestätigung ist u…
Jeder Beschuldigte hat vor einer Entscheidung Anspruch darauf, gehört zu werden und sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Vergehen können durch die Polizei im vereinfachten Verfahren oder durch Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erledigt werden, sofern der Beschuldigte keine gerichtliche Entscheidung beantragt.
OWiG — Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Amtliche Fassung beim BundWer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, handelt ordnungswidrig.
Wer ein Fahrzeug entgegen der Beschilderung abstellt, handelt ordnungswidrig.
StVG — Straßenverkehrsgesetz
Amtliche Fassung beim BundWer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird bestraft.
Wer im Straßenverkehr ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder daran teilnimmt, wird bestraft.
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt, wird bestraft.
BtMG — Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Amtliche Fassung beim BundWer Betäubungsmittel ohne Erlaubnis besitzt, wird bestraft. Die Menge ist bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Wer mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel treibt, sie herstellt oder in nicht geringer Menge abgibt, wird bestraft.
WaffG — Waffengesetz
Amtliche Fassung beim BundWer eine erlaubnispflichtige Waffe ohne die erforderliche Erlaubnis besitzt oder führt, wird bestraft.
Wer ohne Erlaubnis mit Waffen oder Munition Handel treibt, wird bestraft.
BGB — Bürgerliches Gesetzbuch
Amtliche Fassung beim BundWer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Verträge sind einzuhalten. Kommt eine Partei ihren Pflichten nicht nach, kann die andere Partei Erfüllung oder Schadensersatz verlangen.
Das Bundesrecht wird im amtlichen Wortlaut von gesetze-im-internet.de übernommen, dem Angebot des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesamts für Justiz. Änderungen daran nimmt das Kreisgericht nicht vor. Die bei einzelnen Vorschriften angegebenen Strafrahmen sind dagegen eine eigene Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb und stehen so nicht im Gesetz.