Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises
Maximen der Rechtsprechung

Grundsätze des Kreisgerichts

Die gesamte Arbeit der Justiz im Kreis Lindenberg stützt sich auf diese rechtsstaatlichen Maximen. Sie gelten für jede Ermittlung, jede Verhandlung und jeden Beschluss.

01 Unabhängigkeit der Richter

Richter sind an das Gesetz gebunden und sonst niemandem unterworfen. Weder Polizei noch Verwaltung noch Vorgesetzte dürfen auf eine Entscheidung in der Sache einwirken.

02 Rechtliches Gehör

Vor jeder belastenden Entscheidung wird der Betroffene gehört. Er darf sich äußern, Beweise benennen und sich anwaltlich vertreten lassen.

03 Unschuldsvermutung

Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt jeder Beschuldigte als unschuldig. Bis dahin ist er auch öffentlich so zu behandeln.

04 In dubio pro reo

Bleiben nach Ausschöpfung der Beweismittel Zweifel an der Schuld, wird zugunsten des Angeklagten entschieden. Ein Freispruch ist kein Makel.

05 Nulla poena sine lege

Bestraft wird nur, was zur Tatzeit im Gesetzbuch des Kreises stand. Rückwirkende Strafgesetze gibt es nicht.

06 Gleichheit vor dem Gesetz

Rang, Vermögen, Herkunft und Beziehungen ändern nichts an der Anwendung des Rechts. Auch Amtsträger stehen nicht darüber.

07 Verhältnismäßigkeit

Jede staatliche Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Das mildeste wirksame Mittel ist zu wählen.

08 Anspruch auf anwaltliche Vertretung

In jeder Lage des Verfahrens darf ein zugelassener Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Das Register führt alle Kanzleien des Kreises.

Wenn ein Grundsatz verletzt wird

Beschwerde einlegen

Wer sich durch eine Maßnahme von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justiz in seinen Rechten verletzt sieht, kann das dem Kreisgericht mitteilen. Die Beschwerde wird geprüft und beantwortet.

Beschwerde einreichen