Grundsätze des Kreisgerichts
Die gesamte Arbeit der Justiz im Kreis Lindenberg stützt sich auf diese rechtsstaatlichen Maximen. Sie gelten für jede Ermittlung, jede Verhandlung und jeden Beschluss.
Richter sind an das Gesetz gebunden und sonst niemandem unterworfen. Weder Polizei noch Verwaltung noch Vorgesetzte dürfen auf eine Entscheidung in der Sache einwirken.
Vor jeder belastenden Entscheidung wird der Betroffene gehört. Er darf sich äußern, Beweise benennen und sich anwaltlich vertreten lassen.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt jeder Beschuldigte als unschuldig. Bis dahin ist er auch öffentlich so zu behandeln.
Bleiben nach Ausschöpfung der Beweismittel Zweifel an der Schuld, wird zugunsten des Angeklagten entschieden. Ein Freispruch ist kein Makel.
Bestraft wird nur, was zur Tatzeit im Gesetzbuch des Kreises stand. Rückwirkende Strafgesetze gibt es nicht.
Rang, Vermögen, Herkunft und Beziehungen ändern nichts an der Anwendung des Rechts. Auch Amtsträger stehen nicht darüber.
Jede staatliche Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Das mildeste wirksame Mittel ist zu wählen.
In jeder Lage des Verfahrens darf ein zugelassener Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Das Register führt alle Kanzleien des Kreises.
Beschwerde einlegen
Wer sich durch eine Maßnahme von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justiz in seinen Rechten verletzt sieht, kann das dem Kreisgericht mitteilen. Die Beschwerde wird geprüft und beantwortet.
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