Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 402

Strafprozeßordnung · Dritter Abschnitt Nebenklage

§ 402 Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers

Bundesrecht Aktiv

Die Anschlußerklärung verliert durch Widerruf sowie durch den Tod des Nebenklägers ihre Wirkung.