Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / OWiG 1968 / § 129

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten · Dritter Abschnitt Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen

§ 129 Einziehung

Bundesrecht Aktiv

Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 124, 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.