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Gesetzbuch / StVO 2013 / § 36a

Straßenverkehrs-Ordnung · II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen

§ 36a Zeichen und Weisungen bei Transportbegleitung mit Anordnungsbefugnis

Bundesrecht Aktiv

Die Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung, die dieser in entsprechender Anwendung des § 36 Absatz 1 bis 4 gibt, sind zu befolgen. Zeichen und Weisungen der Polizei gehen den Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters vor.