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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StVG / § 12b

Straßenverkehrsgesetz · II. Haftpflicht

§ 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge

Bundesrecht Aktiv

Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.