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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 80a

Strafgesetzbuch · Erster Titel Friedensverrat

§ 80a Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression

Bundesrecht Aktiv

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.