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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 91a

Strafgesetzbuch · Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates

§ 91a Anwendungsbereich

Bundesrecht Aktiv

Die §§ 84, 85 und 87 gelten nur für Taten, die durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen werden.