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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 327g

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Verbraucherverträge über digitale Produkte

§ 327g Rechtsmangel

Bundesrecht Aktiv

Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.