Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 104a

Strafgesetzbuch · Dritter Abschnitt Straftaten gegen ausländische Staaten

§ 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung

Bundesrecht Aktiv

Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält und ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt.