Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 619

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Dienstvertrag

§ 619 Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten

Bundesrecht Aktiv

Die dem Dienstberechtigten nach den §§ 617, 618 obliegenden Verpflichtungen können nicht im Voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.