Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 623

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Dienstvertrag

§ 623 Schriftform der Kündigung

Bundesrecht Aktiv

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.