Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 650s

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 2 Architektenvertrag und Ingenieurvertrag

§ 650s Teilabnahme

Bundesrecht Aktiv

Der Unternehmer kann ab der Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers oder der bauausführenden Unternehmer eine Teilabnahme der von ihm bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.