Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 656b

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 4 Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

§ 656b Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d

Bundesrecht Aktiv

Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.