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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1089

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 3 Nießbrauch an einem Vermögen

§ 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft

Bundesrecht Aktiv

Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.