Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1304

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Ehefähigkeit

§ 1304 Geschäftsunfähigkeit

Bundesrecht Aktiv

Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen.