Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 189

Strafgesetzbuch · Vierzehnter Abschnitt Beleidigung

§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Bundesrecht Aktiv

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.