Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1847

Bürgerliches Gesetzbuch · Unterkapitel 3 Anzeigepflichten

§ 1847 Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte

Bundesrecht Aktiv

Der Betreuer hat Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts im Namen des Betreuten und die Aufgabe eines bestehenden Erwerbsgeschäfts des Betreuten beim Betreuungsgericht anzuzeigen.