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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / GG / Art 8

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland · I. Die Grundrechte

Art 8 Art 8

Bundesrecht Aktiv

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.