Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 118b

Strafprozeßordnung · Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme

§ 118b Anwendung von Rechtsmittelvorschriften

Bundesrecht Aktiv

Für den Antrag auf Haftprüfung (§ 117 Abs. 1) und den Antrag auf mündliche Verhandlung gelten die §§ 297 bis 300 und 302 Abs. 2 entsprechend.