§ 20 Besitz von Betäubungsmitteln
Bundesrecht
Vergehen Aktiv
Wer Betäubungsmittel ohne Erlaubnis besitzt, wird bestraft. Die Menge ist bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
2–15Tage Haft
1.000–10.000Euro Geldstrafe