Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BtMG / § 21

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln

§ 21 Handel mit Betäubungsmitteln

Bundesrecht Verbrechen Aktiv
Wer mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel treibt, sie herstellt oder in nicht geringer Menge abgibt, wird bestraft.

Strafrahmen des Kreisgerichts

Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.

25–85Tage Haft
15.000–100.000Euro Geldstrafe