Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / OWiG / § 50

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

§ 50 Geschwindigkeitsüberschreitung

Bundesrecht Ordnungswidrigkeit Aktiv
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, handelt ordnungswidrig.

Strafrahmen des Kreisgerichts

Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.

200–2.500Euro Geldstrafe