§ 50 Geschwindigkeitsüberschreitung
Bundesrecht
Ordnungswidrigkeit Aktiv
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, handelt ordnungswidrig.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
200–2.500Euro Geldstrafe