§ 51 Falschparken
Bundesrecht
Ordnungswidrigkeit Aktiv
Wer ein Fahrzeug entgegen der Beschilderung abstellt, handelt ordnungswidrig.
Strafrahmen des Kreisgerichts
Zumessung des Kreisgerichts für den Spielbetrieb. Sie steht nicht im Gesetzestext und ersetzt keine richterliche Abwägung im Einzelfall.
100–800Euro Geldstrafe