Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 459f

Strafprozeßordnung · Erster Abschnitt Strafvollstreckung

§ 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe

Bundesrecht Aktiv

Das Gericht ordnet an, daß die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unterbleibt, wenn die Vollstreckung für den Verurteilten eine unbillige Härte wäre.