Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 464d

Strafprozeßordnung · Zweiter Abschnitt Kosten des Verfahrens

§ 464d Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen

Bundesrecht Aktiv

Die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen der Beteiligten können nach Bruchteilen verteilt werden.