Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 468

Strafprozeßordnung · Zweiter Abschnitt Kosten des Verfahrens

§ 468 Kosten bei Straffreierklärung

Bundesrecht Aktiv

Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.