Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / OWiG 1968 / § 20

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten · Vierter Abschnitt Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen

§ 20 Tatmehrheit

Bundesrecht Aktiv

Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.