Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / OWiG 1968 / § 101

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten · Neunter Abschnitt Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen

§ 101 Vollstreckung in den Nachlaß

Bundesrecht Aktiv

In den Nachlaß des Betroffenen darf eine Geldbuße nicht vollstreckt werden.