Straßenverkehrs-Ordnung · III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften § § 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland Bundesrecht Aktiv Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten. ← § 49 § 51 →