Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StVG / § 20

Straßenverkehrsgesetz · II. Haftpflicht

§ 20 Örtliche Zuständigkeit

Bundesrecht Aktiv

Für Klagen, die auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat.