Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 590b

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 5 Landpachtvertrag

§ 590b Notwendige Verwendungen

Bundesrecht Aktiv

Der Verpächter ist verpflichtet, dem Pächter die notwendigen Verwendungen auf die Pachtsache zu ersetzen.