Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 898

Bürgerliches Gesetzbuch · Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken

§ 898 Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche

Bundesrecht Aktiv

Die in den §§ 894 bis 896 bestimmten Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung.