Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 969

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 6 Fund

§ 969 Herausgabe an den Verlierer

Bundesrecht Aktiv

Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen Empfangsberechtigten gegenüber befreit.