Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1507

Bürgerliches Gesetzbuch · Unterkapitel 5 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

§ 1507 Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft

Bundesrecht Aktiv

Das Nachlassgericht hat dem überlebenden Ehegatten auf Antrag ein Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft zu erteilen. Die Vorschriften über den Erbschein finden entsprechende Anwendung.