Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1599

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 2 Abstammung

§ 1599 Anfechtbarkeit der Vaterschaft; Unanfechtbarkeit der Mutterschaft

Bundesrecht Aktiv

(1) Stellt das Familiengericht auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig fest, dass der dem Kind nach § 1592 Nummer 1 oder 2 oder nach § 1593 als Vater zugeordnete Mann nicht der leibliche Vater des Kindes ist, entfällt die Vaterschaft rückwirkend ab Geburt des Kindes.

(2) Die Mutterschaft ist unanfechtbar.