Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1610a

Bürgerliches Gesetzbuch · Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1610a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen

Bundesrecht Aktiv

Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen.