Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 1616

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 4 Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen

§ 1616 Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen

Bundesrecht Aktiv

Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.