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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2251

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments

§ 2251 Nottestament auf See

Bundesrecht Aktiv

Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.