Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2263

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments

§ 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots

Bundesrecht Aktiv

Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.