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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2272

Bürgerliches Gesetzbuch · Titel 8 Gemeinschaftliches Testament

§ 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung

Bundesrecht Aktiv

Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.