Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / BGB / § 2341

Bürgerliches Gesetzbuch · Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit

§ 2341 Anfechtungsberechtigte

Bundesrecht Aktiv

Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem der Wegfall des Erbunwürdigen, sei es auch nur bei dem Wegfall eines anderen, zustatten kommt.