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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 4

Strafgesetzbuch · Erster Titel Geltungsbereich

§ 4 Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen

Bundesrecht Aktiv

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.