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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 10

Strafgesetzbuch · Erster Titel Geltungsbereich

§ 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende

Bundesrecht Aktiv

Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.