Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 270

Strafgesetzbuch · Dreiundzwanzigster Abschnitt Urkundenfälschung

§ 270 Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung

Bundesrecht Aktiv

Der Täuschung im Rechtsverkehr steht die fälschliche Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr gleich.