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Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StGB / § 37

Strafgesetzbuch · Fünfter Titel Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte

§ 37 Parlamentarische Berichte

Bundesrecht Aktiv

Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 36 bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.