Kreisgericht Lindenberg — unabhängige Judikative des Kreises Dienstzugang
Kreisgericht Lindenberg Justiz des Kreises

Gesetzbuch / StPO / § 165

Strafprozeßordnung · Zweiter Abschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage

§ 165 Richterliche Untersuchungshandlungen bei Gefahr im Verzug

Bundesrecht Aktiv

Bei Gefahr im Verzug kann der Richter die erforderlichen Untersuchungshandlungen auch ohne Antrag vornehmen, wenn ein Staatsanwalt nicht erreichbar ist.